Ghostrider's Space
  GSG 9
 

Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9)


Die GSG 9 ist der nach dem Geiseldrama der Olympischen Spiele 1972 in München gegründeter Spezialverband der Bundespolizei zur Bekämpfung des Terrorismus.

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Der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher rief die GSG 9 ins Leben, da es zur damaligen Zeit keine speziell ausgebildete und ausgerüstet Einsatztruppe in Deutschland gab, die das Geiseldrama ohne Dilemma hätte verhindern können. Das offizielle Gründungsdatum ist der 26. September 1972 und der Stammsitz ist in Sankt Augustin.

Angefangen mit 180 Mann, umfaßt die GSG 9 heute über 240 aktive Einsatzkräfte mit verschiedenen Spezialisierungen, unter anderem Taucher, Präzisionsschützen und Fallschirmspringer.

Sie werden insbesondere dann zum Einsatz gebracht, wenn es sich um Luft- und Seepiraterie, Attentate auf ausländische Staatsgäste oder organisierte Kriminalität handelt.


Die Aufgaben der GSG 9:

Als vorrangiges Ziel ist die "Rettung und der Schutz gefährdeten Menschenlebens" festgesetzt.

Die GSG 9 kann, unter anderem in Fällen von Geiselnahmen zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft, Sprengstoffanschlägen, Attentaten auf Staatsgäste, sowie in schweren Fällen der organisierten Kriminalität, von folgenden Behörden, auch für von der jeweiligen Regierung genehmigten Einsätzen im Ausland, angefordert werden:

Für besonders gefährliche und komplexe Einsatzlagen verfügt die GSG 9 über Spezialisten in den Bereichen:
  • Einsatz in maritimen Lagen (Taucher)
  • Präzisionsschützeneinsatz
  • Luftbewegliche Annäherungsvarianten (Fallschirmsprungeinsatz oder Absetzen per Helikopter)
  • Entschärfen von Spreng- und Brandmitteln.

Ein weiteres wesentliches Aufgabenfeld der GSG 9 ist die Ausbildungsunterstützung für Spezialeinheiten im In- und Ausland. Dazu versehen Angehörige der GSG 9 ihren Dienst in fremden Einheiten und tauschen dort ihr Können und Wissen aus, oder Beamte fremder Einheiten leisten ihren Dienst bei der GSG 9.


Anforderungen der GSG 9:

Das Aufgaben- und Einsatzspektrum einer Einsatzeinheit erfordert Polizeivollzugsbeamte mit folgenden Merkmalen:

  • überdurchschnittliche Intelligenz
  • gut ausgeprägte mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • sehr gute Auffassungsgabe und Merkfähigkeit
  • stark ausgeprägtes praktisch - technisches Verständnis
  • hohe Belastbarkeit im psychischen wie physischen Bereich
  • stark ausgeprägte Teamfähigkeit
  • stark entwickelte Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • gut ausgeprägtes Improvisationsvermögen
  • hohe Lernbereitschaft
  • starkes Interesse am Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln für die Bereiche einer Einsatzeinheit
  • hohe Konzentrationsfähigkeit bei und nach starker Belastung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge
  • Höhentauglichkeit, Höhensicherheit
  • sicherer Umgang mit Schusswaffen auch unter Belastung
  • interkulturelle Kompetenz und Englisch- oder Französischkenntnisse

Die Ausbildung der GSG 9:

Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und findet in einer Polizeieinrichtung des Bundesgrenzschutzpräsidiums West bei freier Unterkunft, Dienstbekleidung, Ausrüstung, Krankenversorgung und kostengünstiger Verpflegung statt.

Der besondere Schwerpunkt der Ausbildung ist die Vermittlung des Rechtswissens.

Die Gesamtheit des Vorbereitungsdienstes vermittelt - immer wieder auf die Anforderungen der Praxis ausgerichtet - theoretische und praktische Kenntnisse.

Unter anderem wird auf folgenden Gebieten unterrichtet:

  • Rechtskunde (Straf-, Strafprozess-, Polizei-, Beamtenrecht und weitere Gesetze)
  • Psychologie
  • Waffen- und Schießausbildung
  • Polizeiverwendung und Einsatzlehre
  • Sportabzeichen und Rettungsschwimmen, waffenloses Einsatztraining

Die Anwärter werden durch Ausbildungspersonal der GSG 9 betreut und in ausgewählten Bereichen geschult.

Anschließend an die Ausbildung kommt zunächst die Ernennung zum Polizeimeister oder zur Polizeimeisterin im BGS und dann die neunmonatige Spezialausbildung bei der Grenzschutzgruppe 9 9.

Nach erfolgreicher Ausbildung und Verleihung des Tätigkeitsabzeichens der GSG 9 erfolgt die Verwendung in einer der drei Einsatzeinheiten.

Eine weitere Verwendung bei der Technischen Einheit oder Informations- und Kommunikationseinheit ist bei entsprechender Eignung möglich.


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