Die Spezialeinsatzkommandos (SEK) sind seit über 25 Jahren fester Bestandteil der Polizei.
Die Beamten der Spezialeinheiten sind besonders ausgebildet und mit speziellem Gerät ausgestattet, um schwierige polizeiliche Situationen wie z.B. Geiselnahmen möglichst ohne Blutvergießen zu lösen.
Die SEKs sind vergleichbar mit der GSG 9, die jedoch eine Einheit des Bundesgrenzschutz ist. Jedes Bundesland hat wenigstens ein SEK eingerichtet (Hessen zwei, davon eins in Kassel).
Sie werden bei besonderen Lagen mitunter länderübergreifend eingesetzt und müssen deshalb einen einheitlichen Ausbildungsstand und weitgehend einheitliches Gerät aufweisen.
Aufgaben des SEK:
Originäre Aufgaben eines SEK sind die Bewältigung von polizeilichen Sonderlagen wie Geisellagen, Entführungen oder Erpressungen. Der Einsatzalltag des SEK in Schleswig-Holstein wird bestimmt durch geplante Festnahmen von Straftätern, die bewaffnet sind oder sonst als herausragend gefährlich eingestuft werden. Zugriffe im Bereich des Rauschgift- und Waffenhandels sowie der Organisierten Kriminalität gestalten sich aufgrund der konspirativen Vorgehensweise dieser Täter zunehmend schwieriger.
Immer breiteren Raum in der Aufgabenbewältigung nehmen die sogenannten qualifizierten Bedrohungslagen ein. Die Täter befinden sich aufgrund verschiedenster Gründe in psychischen Ausnahmesituationen und bedrohen einen oder mehrere andere Menschen. In solchen Fällen ist von unberechenbaren Gefährdungsmomenten auszugehen, die in der Regel den Einsatz von Spezialkräften erforderlich machen.
Die Bandbreite der Einsatzaufträge reicht darüber hinaus vom Schutz besonders gefährdeter Personen, über Observationen bis hin zu Fahndung. Die dargestellte Bandbreite der Einsätze macht vor allem eines deutlich: Das klischeehafte Vorurteil vom SEK, deren Mitglieder außer reinhauen, umhauen und abhauen wenig können, hat mit der Realität nichts zu tun. Im Gegenteil. Das SEK heutiger Prägung versteht sich als eine vielseitig verwendbare, operative Serviceeinheit, die - gesteuert von der Koordinierungsstelle und dem Lagezentrum - von jeder Polizeidienststelle des Landes angefordert werden kann.
Anforderungen für das SEK:
Um sich für das SEK zu bewerben zu können, muß man mindestens im mittleren Polizeivollzugsdienst tätig sein. Nähere Informationen zur Bewerbung für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst findet man auf der Polizei-Homepage des jeweiligen Bundeslandes.
Ohne überdurchschnittliche körperliche Fitness geht nichts.
Diese wird bereits beim mehrtägigen Auswahlverfahren abgeprüft, an dem in Schleswig Holstein - anders als in anderen Bundesländern - in den vergangenen Jahren immer mehr Bewerber teilnahmen, als Planstellen zu Verfügung standen.
Der Bewerber muß zwischen 23 und 34 Jahre alt sein (variiert nach Bundesland) und, wie schon oben erwähnt, mindestens im mittleren allgemeinen Polizeivollzugsdienst tätig sein - das schließt den Bundesgrenzschutz ein.
SEK-Angehörige sind Allroundkönner mit überdurchschnittlicher psychischer und physischer Belastbarkeit.
Gleiches wird von einem Bewerber um eine Stelle in einem SEK erwartet. Wahrnehmungsfähigkeit, Stressresistenz, technisches Grundverständnis sowie Teamgeist gepaart mit sozialer Kompetenz sind weitere unabdingbare Eigenschaften.
Wer alle Bedingungen erfüllt, muss immer noch um seine Aufnahme in die Ausbildungseinheit bangen, denn jetzt kommt es darauf an, wie viele Kollegen die Mindestanforderungen erfüllten und wie viele Ausbildungsplätze frei sind.
Da nur die Besten genommen werden, kommt es häufig vor, dass jemand abgelehnt wird, obwohl er alle Tests bestanden hat.
Ausbildung beim SEK:
Wer das Auswahlverfahren besteht, beginnt mit einer 20wöchigen Basis- und Spezialausbildung
zur Verwendung im SEK. Anschließend beginnt der Dienst in einer der Einsatzgruppen.
Spätestens mit 45 Jahren müssen die Beamten die Einheit verlassen.